AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Georg Meier GmbH & Co. KG
1. Angebote
Sämtliche Angebote sind freibleibend.
2.Vertragsabschluss
Der Käufer ist an die Bestellung mit seiner Unterschriftsleistung gebunden.
3. Preise
- Sofern nicht besonders ausgewiesen, sind die Preise Festpreise, einschließlich MwSt.
- Vertraglich vereinbarte, zusätzliche Arbeiten, wie z. B. Montagearbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.
- Verlege- und Dekorationsarbeiten sind grundsätzlich nicht im Kaufpreis enthalten; die Abrechnung erfolgt nach Stundenlohn zzgl. Anfahrt und Abfahrt, vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen mit dem Verkäufer. Bei Vereinbarung eines Verlegelohnes pro m² wird nicht nach dem Raummaß, sondern nach der vom Kunden gekauften Warenmenge berechnet, einschl. Verschnitt, unter Berücksichtigung der Rollenbreite.
- Bei Bodenbelägen, Vorhangdekorationen und Polsterarbeiten ist der Käufer verpflichtet, sämtliches vom Verkäufer benötigtes Material einschließlich Verschnitt zu bezahlen.
4. Änderungsvorbehalt
- Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.
- Es besteht kein Anspruch auf Lieferung des Ausstellungsstückes, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt Ist.
- Handelsübliche Färb- und Maserungsarbeiten bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
- Bei Massivholzmöbeln sind Farbschattierungen, unterschiedliche Lamellenbreiten, Äste oder holzübliche Einlaufstreifen typische Merkmale und daher kein Grund zur Reklamation.
- Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Heimtextilien (Möbel- und Dekorationsstoffen, Teppichböden) vorbehalten, hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Farbmustern, insbesondere im Farbton.
5. Lieferung
- Bei Freihauslieferung erfolgt der Transport bis zum 3. Stockwerk einschließlich.
- Sofern keine Aufzugsbenutzung möglich ist. werden bei Lieferungen in höhere Stockwerke die hierdurch anfallenden Kosten berechnet.
6. Montage
- Hat der Käufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
- Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen.
7. Lieferfrist
- Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, so hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend mit dem Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren.
- Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl beim Verkaufet als auch bei dessen Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
- Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt.
8. Eigentumsvorbehalt
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- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers
- Der Verkäufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesem Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
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- Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
- Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
9. Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit
der Übergabe an den Käufer über.
10. Abnahmeverzug
- Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff. 3 verlangen.
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- Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
- Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
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- Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1. kann der Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in Höhe der Pauschale entstanden ist.
- Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs (3.1.) einen nachgewiesenen höheren Schaden gellend zu machen.
11. Rücktritt
- Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Über diese Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
- Ein Rückrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit betreffenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse. Für die Warenrücknahme gilt Ziffer 13.
12. Zahlung
- Für die Fälligkeit gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen.
- Falls keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Käufer 30 Tage nach Erhalt der Rechnung im Verzug, ohne vorherige weitere Mahnung des Verkäufers. Es sind Verzugszinsen zu bezahlen in Höhe der vom Verkäufer zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 5% über dem Basiszinssatz.
13. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen. Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
- Für infolge des Vertrags erfolgte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
- Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren, bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
- innerhalb des 1. Halbjahres 25%des Bestellpreises ohne Abzüge
- innerhalb des 2. Halbjahres 35% des Bestellpreises ohne Abzüge
- innerhalb des 3. Halbjahres 45%des Bestellpreises ohne Abzüge
- innerhalb des 4. Halbjahres 55% des Bestellpreises ohne Abzüge
- innerhalb des 3. Jahres 60% des Bestellpreises ohne Abzüge, ab dann jährlich um 10%steigend
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
- innerhalb des 1. Halbjahres 35% des Bestellpreises ohne Abzüge
- innerhalb des 2. Halbjahres 45% des Bestellpreises ohne Abzüge
- innerhalb des 3. Halbjahres 60% das Bestellpreises ohne Abzüge
- innerhalb des 4. Halbjahres 70% des Bestellpreises ohne Abzüge
- innerhalb des 3. Jahres 80% des Bestellpreises ohne Abzüge
- innerhalb des 4. Jahres 90% des Bestellpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist. - Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Falle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.
14. Gewährleistung
- Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
- Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
- Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
- Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
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- Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
- Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt.
- Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
15. Entsorgung
Für die Abfuhr von Altmöbeln, Altbelägen etc. und deren fachgerechte Entsorgung berechnen wir nach Vorgaben der Entsorger.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist die Niederlassung des Verkäufers.
17. Vertragsänderungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dadurch Bestandteil des Vertrags.
18. Fernabsatzaufrträge
- Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
- Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.
- Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder Eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung, geeignet sind.
- Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer, (Georg Meier u. Co. oHG) zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei eine Bestellung bis zu einem Betrag von 40 € hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
- Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
- Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§312b bis 312f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
Stand 01.07.2018